Ausbildungsfahrschule


Unsere Fahrschule hat die Berechtigung Fahrlehrer im Praktikum praktisch auszubilden. Inzwischen haben wir schon einige Fahrlehreranwärter erfolgreich ausgebildet.

Hast du Interesse? Dann nimm mit uns Kontakt auf.

Informationen zur Fahrlehrerlaubnis

Um Fahrschüler zu unterrichten und auszubilden, braucht man eine Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein). Der Fahrlehrerschein kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, sofern man den Nachweis der abgeschlossenen Prüfung der Ausbildung zum Fahrlehrer auf Grundlage des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) vorweisen kann.

Die erste Fahrlehrerlaubnis, die ein Fahrlehreranwärter erwerben kann, ist die Klasse BE. Darauf aufbauend können die Klassen A, CE und DE beantragt werden.

Voraussetzungen bei Antrag auf BE:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • geistig, körperlich und persönlich geeignet (ärztliches Zeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)
  • Führerschein Kl. B/BE und mind. 3 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre) Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Klasse B; Führerschein auf Probe reicht nicht !
  • abgeschlossene Lehre/Ausbildung oder gleichwertige Schulbildung (z. B. Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
  • 8-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
  • 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
  • fahrpraktische Prüfung
  • theoretische und praktische Lehrprobe