Anhänger

Fahrerlaubnis Klasse BE:

  • Voraussetzung ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B/BF17
  • für Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg bis 3500 Kg zG
  • das Zugfahrzeug darf max. 3,5 t, sowie der Anhänger ebenfalls max. 3,5 t wiegen = zusammen max. 7 t
  • Praktische Ausbildung: keine festgelegte Stundenzahl
  • Pflicht-Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
  • Praktische Prüfung (45 min), theoretische Prüfung entfällt
  • für den Antrag im Bürgerbüro benötigt man einen Sehtest und ein Passbild