Anhänger

Fahrerlaubnis Klasse BE:

  • Voraussetzung ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B/BF17
  • für Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg bis 3500 Kg zG
  • das Zugfahrzeug darf max. 3,5 t, sowie der Anhänger ebenfalls max. 3,5 t wiegen = zusammen max. 7 t
  • Praktische Ausbildung: keine festgelegte Stundenzahl
  • Pflicht-Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
  • Praktische Prüfung (45 min), theoretische Prüfung entfällt
  • für den Antrag im Bürgerbüro benötigt man einen Sehtest und ein Passbild

Fahrerlaubnis B96:

Die Fahrerlaubnis B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Zum Erwerb ist keine Prüfung notwendig. Es handelt sich bei B96 um eine Fahrerschulung, bestehend aus einem praktischen Teil (Übungen 210 min plus Fahren im Realverkehr 60 min) und einem theoretischen Teil (150 min), welcher als kompakter Kurs absolviert wird. Die Schulung darf vor der Erteilung der Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

  • für Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg
  • die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4,250 Kg
  • für den Antrag im Bürgerbüro benötigt man lediglich ein Passbild und die Geburtsurkunde, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird
  • keine theoretische Prüfung
  • keine praktische Prüfung