Anforderungen an die Motorradbekleidung in Ausbildung und Prüfung

Seit dem 01.05.2014 ist jeder, der einen Zweiradführerschein machen will gesetzlich verpflichtet, vom Kopf bis zu den Füßen geeignete Schutzkleidung zu tragen. Dies schreibt der Gesetzgeber für alle Zweiradklassen – mit Ausnahme Mofa – in Anlage 7 Nr. 2.2.18 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor.
Während der Fahrstunden und bei der Praxisprüfung der Klassen A, A1, A2 (auch AM) muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus
– einem passenden Motorradhelm,
– Motorrad-Handschuhen,
– einer eng anliegenden Motorradjacke,
– einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert),
– einer (langen) Motorradhose und
– Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

Was bedeutet das konkret?

Der MOTORRADHELM muss ohne Druck gut sitzen und sollte einen festen Schutz – auch für die Kinnpartie – haben. Zulässig, aber weniger geeignet, sind sogenannte Jet- oder Halbschalenhelme, aber nur mit Visier oder Motorradbrille.

Wegen Corona könnt ihr zur Zeit nur Integral- oder Klapphelme benutzen, welche für Funk vorbereitet sind!

Zulässig sind nur Motorradhelme, die die ECE-Regelung Nr. 22 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sind (Beispielbilder):

Nicht zulässig sind artfremde Kopfbedeckungen wie Bau-, Stahl-, Radfahr-, Ski- und Feuerwehrhelme und ältere Helme ohne ECE Prüfzeichen.

Die Hände müssen durch geeignete Motorrad-Handschuhe aus Leder oder speziellen Textilien geschützt sein, die über Schutzverstärkungen bzw. –polsterungen verfügen.

Skihandschuhe sind ebenso wenig geeignet wie fingerlose Motorradhandschuhe oder Wollhandschuhe.

Der Oberkörper inklusive der Arme muss durch eine eng anliegende Motorrad-Jacke in einem geeigneten Material (Leder oder spezielles Textilgewebe, auch in Kombination) geschützt sein.

Rückenprotektoren sind Pflicht, entweder integriert oder zusätzlich zum Unterziehen (Norm EN 1621-2 für Protektor beachten). Schulterprotektoren und Hüftprotektoren  sind nicht vorgeschrieben.

Das gleiche gilt für die MOTORRAD-Hose.

Ausnahme: Spezielle Motorradjeans mit Kevlar-Armierungen und Knieprotektoren sind zulässig. Die Motorradhose sollte ebenso wie die Jacke eng anliegen und muss natürlich lang sein.

Nicht zulässig bei Jacken und Hosen sind beispielsweise Jeans oder Wollstoffe.

Die MOTORRAD-Schuhe: Mindestens erforderlich sind Motorradschuhe aus festem Material (am besten Leder) bei denen der komplette Schuh den Knöchel vollständig abdeckt.

Leichte Turnschuhe sind nicht zulässig, selbst wenn sie über den Knöchel reichen. Bei Schnürschuhen müssen die Schuhbänder so gebunden sein, dass sie sich nicht am Motorrad oder an Brems- oder Schalthebel verhaken können. Ebenso ungeeignet sind Sandalen, Schnürhalbschuhe, Slipper, Gummistiefel, Schnürschuhe mit loser Schnürung.