

Fahrerlaubnis Klasse BE:
- Voraussetzung ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B/BF17
- für Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg bis 3500 Kg zG
- das Zugfahrzeug darf max. 3,5 t, sowie der Anhänger ebenfalls max. 3,5 t wiegen = zusammen max. 7 t
- Praktische Ausbildung: keine festgelegte Stundenzahl
- Pflicht-Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
- Praktische Prüfung (45 min), theoretische Prüfung entfällt
- für den Antrag im Bürgerbüro benötigt man einen Sehtest und ein Passbild
